Personengesellschaft

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  1. Falls das zu bebauende Grundstück dem Investor und Leasingnehmer bereits gehört, schlagen die Leasinggesellschaften eine Personengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)
  2. Daraus folgt aber zugleich, daß eine Personengesellschaft anders als ein Einzelkaufmann die der Erzielung der - ihrer Art nach - nichtgewerblichen Einkünften dienenden Wirtschaftsgüter nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen (34) behandeln kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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