Der neue Satz solle anders als bisher nicht nur für Kapitalgesellschaften sondern auch für Personengesellschaften gelten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Im Unterschied zur Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften oder nach dem Publizitätsgesetz für Personengesellschaften ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung nicht nur eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, sondern eine sogenannte Betreuungsprüfung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)