Sondern um als abgewiesener Petent in Fragen, die über die Einzelfall -Eingabe hinausgehen, "kurz und knapp eine aus sich heraus verständliche Begründung" in die Hand zu bekommen.
( Quelle: TAZ 1990)
Die genaue Prüfung des Sachverhaltes kann auch zu der Feststellung führen, daß der Petent offensichtlich keinen Grund zur Beschwerde hatte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Zudem habe der Petent weitere Straftaten nach der Haftentlassung begangen, "die zu einem Ermittlungsverfahren führten".
( Quelle: DIE WELT 2001)