Petent

  1. Sondern um als abgewiesener Petent in Fragen, die über die Einzelfall -Eingabe hinausgehen, "kurz und knapp eine aus sich heraus verständliche Begründung" in die Hand zu bekommen. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Die genaue Prüfung des Sachverhaltes kann auch zu der Feststellung führen, daß der Petent offensichtlich keinen Grund zur Beschwerde hatte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Zudem habe der Petent weitere Straftaten nach der Haftentlassung begangen, "die zu einem Ermittlungsverfahren führten". ( Quelle: DIE WELT 2001)