In Deutschland werden die Aufgaben auch von Petitionsausschüssen der Parlamente sowie von Beauftragten - wie dem Wehr- oder Datenschutzbeauftragten - wahrgenommen.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.09.2004)
Und natürlich spiegeln sich auch in den Petitionsausschüssen die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse wider: Auch Eingaben werden nach parteipolitischen Interessen behandelt und entschieden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)