Und obwohl es juristische Zweifel an der Pfändbarkeit von Hunden gibt, (Hunde, die weniger als 200 Mark kosten, dürfen eigentlich vom Gerichtsvollzieher nicht mitgenommen werden), gab der Magistrat seinen Hundefängern Rückendeckung.
( Quelle: TAZ 1993)
Als eines der Hauptargumente gegen die Pfändbarkeit des künftigen Rentensanpruchs wurde ins Feld geführt, daß eine Billigkeitsprüfung zum Zeitpunkt der Pfändung noch nicht möglich sei (11).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)