Weil der Pfandrechtserwerb die Erfüllung des erteilten Auftrages vereiteln würde, muß die Bank davon ausgehen, daß der Kunde mit der Auftragserteilung seine antizipierte Verpfändungserklärung in sachenrechtlich zulässiger Weise widerruft (69).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)