Pflanzstreifen

  1. Im Genehmigungsverfahren für den Bebauungsplan hat das Landratsamt ausdrücklich auf zwölf Meter breite Pflanzstreifen südlich und östlich des Baugebietes bestanden, um den Neubau "ordnungsgemäß in die Landschaft einbinden zu können". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)