Die Vaihinger und die Stuttgarter Straße bleiben Landesstraßen, Geschwindigkeitsbegrenzungen wie in reinen Wohngebieten seien illusorisch, Pflasterungen würden den Lärmpegel erhöhen, außerdem würde das Land solchen Gestaltungsmitteln wohl nicht zustimmen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)