PFLEGEVERSICHERUNG: Setzt eine Pflegekasse die Pflegestufe allein auf Grund eines ärztlichen Gutachtens des Medizinischen Dienstes fest, ohne dass eine Pflegefachkraft einbezogen wurde, kann der Pflegebedürftige eine neue Begutachtung verlangen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zudem muß eine leitende Pflegefachkraft eingestellt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)