Übernehmen ambulante Dienste die Pflege, zahlen die Kassen für diese sogenannte Pflegesachleistung 750 Mark (Stufe 1), 1800 Mark (Stufe 2) und 2800 Mark (Stufe 3).
( Quelle: Die Zeit 1995)
Der Behinderte hätte damit Anspruch auf die Pflegesachleistung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)