Danach müssen ausnahmslos alle Betriebe, die in einem Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten, einen Pflichtbeitrag an die zuständige IHK zahlen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Oder ein paar Mark mehr, wenn der Zeitungszusteller privat krankenversichert ist und den Pflichtbeitrag zur Krankenkasse nicht zu leisten hat.
( Quelle: Welt 1999)