Pflichtenbeziehung

  1. Mit der bewußt gewollten Hinnahme von Mehrstaatlichkeit wird die Staatsangehörigkeit als eine grundsätzlich durch Ausschließlichkeit und Dauer gekennzeichnete gegenseitige Pflichtenbeziehung zwischen Staatsbürger und Staat aufgehoben. ( Quelle: Welt 1999)