"Wer nichts von Waffen versteht, der darf sie nicht anderen an den Kopf setzten", beschrieb das Gericht den "Pflichtenverstoß", der letztendlich zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung führte.
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Ob ein grober Pflichtenverstoß vorliegt, hat es allerdings offengelassen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)