Für Berliner Taxifahrer bedeutet die Vereinbarung auch, dass sie sich für das erweiterte Pflichtfahrgebiet um den Flughafen Schönefeld mit geeignetem Kartenmaterial versorgen müssen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.09.2005)
Nach der bisherigen Regelung gehören nur Flughafen und Ort Schönefeld mit diversen Hotels zum Pflichtfahrgebiet für Berliner Taxifahrer.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2005)