Pflichtfahrgebiet

  1. Für Berliner Taxifahrer bedeutet die Vereinbarung auch, dass sie sich für das erweiterte Pflichtfahrgebiet um den Flughafen Schönefeld mit geeignetem Kartenmaterial versorgen müssen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.09.2005)
  2. Nach der bisherigen Regelung gehören nur Flughafen und Ort Schönefeld mit diversen Hotels zum Pflichtfahrgebiet für Berliner Taxifahrer. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2005)