Pflichtteilsrechte

  1. Westermann: Dies bedeutet natürlich, daß Sie in dem Vertrag irgend etwas zusagen müssen, denn sonst verzichten die Angehörigen natürlich nicht auf ihre Erb- oder Pflichtteilsrechte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Inhaltliche Schranken stellen lediglich die Pflichtteilsrechte und die guten Sitten dar. ( Quelle: Richtig erben und vererben, UB Media)
  3. Es ist kein Einzelfall, dass die Pflichtteilsrechte der Kinder, die beim ersten Todesfall entstehen, übersehen werden. ( Quelle: Die Welt 2001)