Doch die Bundestagsbaukommission stellt sich immer noch vor die von ihr gegründete Gesellschaft und will die Gelder für die ästhetische Korrektur dieses Pfuschs nicht bereitstellen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.10.2001)
Doch hier wird nicht getrennt zwischen Verfahren wegen Betrugs oder aus anderen Gründen, beispielsweise wegen medizinischen Pfuschs.
( Quelle: Die Welt Online vom 20.08.2004)