Denn die Haustür-Richtlinie gelte nicht für Immobilienkäufe, betonte der so genannte Generalanwalt Philippe Léger.
( Quelle: ZDF Heute vom 29.09.2004)
Nach Ansicht von Generalanwalt Philippe Léger hat die Bundesrepublik in insgesamt fünf Punkten gegen das EU-Gesetz verstoßen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2005)