Siguani sicherte Plöchl als Lohnverarbeiter 15 Prozent zu und versprach weitere 21,5 Prozent als Gewinnbeteiligung.
( Quelle: TAZ 1994)
Deshalb sei hier ein Satz aus meinem Beitrag "Betriebsverfassung und Religion" zur Festschrift für W. M. Plöchl (Speculum iuris et ecclesiarum, 1967, 286) wiederholt:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)