Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes, Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit "geistigen Diebstahl" begeht.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Geht der Plagiator nach dem Prinzip Copy&Paste vor, übernimmt er einfach eine gesamte Arbeit eines fremden Autors und gibt sie als eigene aus.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.09.2004)
Gerade ist er mit Hilfe seines Patentanwalts dabei, nach einem Rechtsstreit einen hartnäckigen Plagiator aufzukaufen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.05.2002)