Das solle entscheiden, ob es ein aufwändiges Planfeststellungsverfahren einleiten will, oder die Stadt ein schnelleres Plangenehmigungsverfahren durchführen kann.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 08.01.2004)
Für diese Bauvorhaben hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überraschend Plangenehmigungsverfahren verlangt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.08.2002)