Eine Untersagung sei nur dann möglich, wenn sich herausstelle, dass für die Ausstellung der Körper keine Einverständniserklärung vorliege oder aber Plastinate von Hingerichteten gezeigt würden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2004)
Maßstab sei dabei das Urteil des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), wonach es im gegenwärtigen Stadium keine juristische Handhabe gegen die öffentliche Präsentation der Plastinate gebe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2004)
Danach sind die menschlichen Plastinate für mindestens vier Jahre im Bundesgebiet nicht mehr zu sehen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.08.2001)