"Ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis kann sich auf Plausbilitätsprüfungen, die Berechnung der Praxisbudgets oder Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen auswirken", warnt Werner Wenk von der Curamed GmbH.
( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 2000)