Plausibilitäten

  1. Den Ausschußvorsitzenden warfen die drei Parlamentarier vor, den juristischen Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten' nicht genügend berücksichtigt zu haben und ihre Feststellungen auf Plausibilitäten gestützt zu haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)