Pohjola

  1. Die finnischen Gerichte entschieden, dass zwar der Fahrer Schadenersatz leisten müsse, dass aber die Haftpflichtversicherung Vahinkovakuutusosakeyhtiö Pohjola nicht zahlen müsse: Die Fahrzeuginsassen hätten die Trunkenheit des Fahrers bemerken müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.07.2005)