Polizeiärztlichen

  1. Erhebliche Zweifel äußerte das Gericht an der fachlichen Eignung der Ärzte des Polizeiärztlichen Dienstes wie auch am "Willen, eine ernst gemeinte Untersuchung durchzuführen". ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Danach hat ein anderer Arzt des Polizeiärztlichen Dienstes Rufbereitschaft. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.06.2005)
  3. In der Sanitätsstelle des Gewahrsams, die zum Polizeiärztlichen Dienst gehört, herrschte Alltag. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.06.2005)