Erhebliche Zweifel äußerte das Gericht an der fachlichen Eignung der Ärzte des Polizeiärztlichen Dienstes wie auch am "Willen, eine ernst gemeinte Untersuchung durchzuführen".
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Danach hat ein anderer Arzt des Polizeiärztlichen Dienstes Rufbereitschaft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.06.2005)
In der Sanitätsstelle des Gewahrsams, die zum Polizeiärztlichen Dienst gehört, herrschte Alltag.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.06.2005)