Polizei-Skandal

  1. Die Hamburger Landesregierung darf Unterlagen über den Polizei-Skandal nicht länger geheimhalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. PRÜGELPOLIZIST: Im Prozess um den Polizei-Skandal auf dem Münchener Oktoberfest im Jahr 1998 ist der Hauptangeklagte zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Folge: Er durfte bleiben - weil er plötzlich Kronzeuge in dem Polizei-Skandal war. ( Quelle: BILD 1996)
  4. Hätte Ziel diese Prüfungen für sicherheitsrelevante Bereiche wie den Staatsschutz oder die Dezernate für organisierte Kriminalität seit 1992 konsequent vorangetrieben, wäre ein Polizei-Skandal wie jüngst in Frankfurt (Oder) gar nicht möglich gewesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)