Ein besonders tragischer Fall in München hatte 1999 die bundesweite Diskussion um die Polizeimunition neu entfacht: Eine Polizistin hatte auf kurze Distanz auf einen Angreifer geschossen.
( Quelle: Abendblatt vom 10.03.2004)
Der Verwaltungsmann sei aber kein polizeilicher Waffenträger und habe also auch nicht das Recht auf Bezug von Polizeimunition gehabt.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)