Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch eine entsprechende Abhörbefugnis im niedersächsischen Polizeirecht für verfassungswidrig.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.07.2005)
Enthalten im neuen Polizeirecht ist natürlich die Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.12.2004)
Die Ausweisung "verdächtiger" Ausländer gehört aber ins Polizeirecht; hier geht es um Gefahrenabwehr, also um die Verhütung einer möglichen, nicht um die Verfolgung einer bereits begangenen Tat: Prävention statt Repression.
( Quelle: Die Zeit (14/2004))
Und das, obwohl Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) das erst am Mittwoch abgelehnt und dies mit unterschiedlichem Polizeirecht begründet hatte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.02.2003)
Verfassungsrechtlichen Einwänden halten die SPD-Initiatoren zum einen entgegen, sie wollten die im Verdachtsfall angestrebte Möglichkeit der Vermögenseinziehung nicht innerhalb des Strafrechts, sondern "nur" im Polizeirecht verankern.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Hamburg habe dann das modernste Polizeirecht bundesweit.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 29.05.2005)
Die neuen Regelungen dienten zudem einer Angleichung mit dem Berliner Polizeirecht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das wäre ohnehin besser und in der Praxis einfacher, auch für das gesamte Polizeirecht.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Außerdem erließen mehrere Bundesländer Gesetze, die es nach Polizeirecht erlauben, auch Straftäter weiter "wegzusperren", gegen die weder Sicherungsverwahrung angeordnet noch der Vorbehalt ausgesprochen wurde.
( Quelle: Neues Deutschland vom 27.02.2003)