Der zweite Fehler liegt nach Meinung des Datenschutzbeauftragten darin, dass die Polizeiverfügung für sofort vollziehbar erklärt worden sei.
( Quelle: Die Welt Online vom 19.09.2002)
Polizeiverfügung vom Tisch Markthändler erhalten Aufschub Kreis Göppingen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)