Da half es auch nicht, daß der Pollack-Anwalt Erik Nyborg darauf hinwies, daß der Vertrag zwischen seinem Klienten und dem Filmproduzenten von 1975 nicht besonders konkret formuliert war - kein einziges Mal soll das Wort "pan-scanning" aufgetaucht sein.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)