Anwalt Rüdiger Portius monierte, Kläger und Nebenkläger hätten die Aussagen der Zeugen "Quelle B" und "Quelle C" zu pauschal übernommen.
( Quelle: Welt 1996)
Der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, Rüdiger Portius, hatte in der letzten Woche das Verhalten der Berliner Justizverwaltung als "abenteuerlich schikanös" bezeichnet.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Diese Ansicht vertritt der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Rüdiger Portius.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Folge: Würdinger und Portius bekamen einen Strafbefehl, sie sollten jeder 6 000 Mark Strafe zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)