Bundespostminister Bötsch (CSU) sprach von einem "bedeutenden Schritt" für die künftige Struktur des Post-und Telekommunikationswesens.
( Quelle: FAZ 1994)
Mit der Änderung sei nun festgelegt, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung über die Aktenherausgabe auch Verletzungen von Post-und Fernmeldegeheimnis oder der Unverletzlichkeit der Wohnung besonders berücksichtigen muss.
( Quelle: Netzeitung vom 03.07.2002)