Unter der angegebenen Postfachadresse sei jedenfalls kein Firmeneintrag verzeichnet, eine Telefonnummer sei nicht herauszufinden.
( Quelle: TAZ 1997)
Er brauche nur die Reiseanmeldung innerhalb von 21 Tagen an die Postfachadresse des Veranstalters zurückzusenden und erhalte umgehend seine Buchungsbestätigung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.05.2002)