Postfahrzeuge

  1. In der Straßenverkehrsordnung heißt es nämlich, daß Postfahrzeuge "auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten dürfen, soweit ihr Einsatz dies erfordert". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Bis Ende 2004 werden alle internationalen Postfahrzeuge, Produktionshallen und Mitarbeiter einheitlich das rot-gelbe DHL-Logo tragen. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.04.2003)