Nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses enthält dieser Aktenband "die nach § 119 III StPO i. V. mit § 126 II 3 StPO zu treffenden Entscheidungen (Haftvollzug einschließlich Postkontrolle, Zeitschriftenbezug und Besuchserlaubnisse)".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wer dem MfS ins Visier geriet, mußte mit totaler Überwachung rechnen Wanzeneinbau, Telefonüberwachung, Postkontrolle.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)