Diese haben nach wie vor die Möglichkeit, in ihren in räumlicher Nähe zur zentralen Zulassungsstelle der Bekl. gelegenen Prägebetrieben Schilder an Kraftfahrzeugbesitzer zu verkaufen und damit am Wettbewerb auf dem Endverbrauchermarkt teilzunehmen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)