Es könne allein aus Menschenrechtsverletzungen in deren Heimatländern begründet werden, erklärt Prälat Doering, und nicht aus 'einem der Kirche zugemuteten Auswahlverfahren' oder 'aus der von der Kirche erwarteten Finanzierungsbereitschaft'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)