Gleiche Übersichtlichkeit hinsichtlich der Prüfungsmaßstäbe und des Prüfungsablaufs sind den Ausführungen zur verhaltens- und personenbedingten Kündigung zu entnehmen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Man müsse an ausländische Bewerber die gleichen Prüfungsmaßstäbe wie bei deutschen anlegen, sonst seien sie gegenüber der Bevölkerung im Nachteil.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)