Prüfungspflicht

  1. Hailbronner entgegnete, die staatliche Prüfungspflicht gehe nicht so weit, bis ins Detail nachzufragen, ob der vierte oder fünfte Staat die menschenrechtlichen Anforderungen erfülle. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Tilmann räumte ein, "daß die Banken zumindest in einer Reihe von Fällen etwas leichtfertig gewesen und ihrer Prüfungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Im Unterschied zur Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften oder nach dem Publizitätsgesetz für Personengesellschaften ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung nicht nur eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, sondern eine sogenannte Betreuungsprüfung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)