Hailbronner entgegnete, die staatliche Prüfungspflicht gehe nicht so weit, bis ins Detail nachzufragen, ob der vierte oder fünfte Staat die menschenrechtlichen Anforderungen erfülle.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Tilmann räumte ein, "daß die Banken zumindest in einer Reihe von Fällen etwas leichtfertig gewesen und ihrer Prüfungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Im Unterschied zur Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften oder nach dem Publizitätsgesetz für Personengesellschaften ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung nicht nur eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, sondern eine sogenannte Betreuungsprüfung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)