Mit dieser Entscheidung änderte der Zweite Senat des Verwaltungsgerichtshofes seine bisherige Rechtssprechung ab, nach der die Straßenverkehrsbehörden auch selbst ein inhaltiches Prüfungsrecht haben.
( Quelle: TAZ 1987)
Überhaupt nicht aufgenommen sei in den Eckpunkten der Koalition die Forderung der FDP-Mitglieder nach einem uneingeschränkten Prüfungsrecht für den Bundesbeauftragten für Datenschutz, sagte Hirsch.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)