Der genossenschaftliche Prüfungsverband, der laut Genossenschaftsgesetz(§ 53) u.a. für die Zulassung einer Genossenschaft zusändig ist, hat nämlich inzwischen den ersten Kandidaten für einen der beiden zwingend vorgeschriebenen Vorstandssitze akzeptiert.
( Quelle: TAZ 1987)
"Die Konzentration auf risikoreiche Wachstumsmärkte wie Telekommunikations- und Unterhaltungsbranche birgt beachtliche Gefahren in sich", warnte zwar der Prüfungsverband Deutscher Banken im Herbst vergangenen Jahres - offenbar zu spät.
( Quelle: Die Zeit (26/2002))
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband stellte jetzt allerdings fest, daß die Stadt selbst offenbar recht sorglos wirtschaftet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Doch die Stadt zögert plötzlich; nicht zuletzt deshalb, weil der Bayerische Kommunale Prüfungsverband vor diesem "Geschäft" nachhaltig warnt.
( Quelle: Frankenpost vom 31.12.2005)