Prüfungsverband

  1. Der genossenschaftliche Prüfungsverband, der laut Genossenschaftsgesetz(§ 53) u.a. für die Zulassung einer Genossenschaft zusändig ist, hat nämlich inzwischen den ersten Kandidaten für einen der beiden zwingend vorgeschriebenen Vorstandssitze akzeptiert. ( Quelle: TAZ 1987)
  2. "Die Konzentration auf risikoreiche Wachstumsmärkte wie Telekommunikations- und Unterhaltungsbranche birgt beachtliche Gefahren in sich", warnte zwar der Prüfungsverband Deutscher Banken im Herbst vergangenen Jahres - offenbar zu spät. ( Quelle: Die Zeit (26/2002))
  3. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband stellte jetzt allerdings fest, daß die Stadt selbst offenbar recht sorglos wirtschaftet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Doch die Stadt zögert plötzlich; nicht zuletzt deshalb, weil der Bayerische Kommunale Prüfungsverband vor diesem "Geschäft" nachhaltig warnt. ( Quelle: Frankenpost vom 31.12.2005)