Prüfverbandes

  1. In den Aufsichtsgremien des Prüfverbandes sollen keine hauptamtlichen Wahlbeamten (und auch keine Landesbediensteten), sondern nur ehrenamtliche Volksvertreter sitzen dürfen, um die Unabhängigkeit zu stärken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)