Zum Beispiel hält ihm Anwalt Otmar Kury vor, dass er sich auf Prüfwerte von Testfahrten der Bahn aus dem Jahr 1981 beruft, aber nicht weiß, ob der Testzug damals auf seiner Strecke über Weichen fuhr, die auf Betonschwellen lagen oder auf Holzschwellen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.01.2003)