Praktikantenverträge

  1. Für den Abschluß solcher Praktikantenverträge fehlt daher jedes Bedürfnis. Dies ist nur dann anders, wenn - wie bei Apothekern - die praktische Ausbildung nicht Teil des Studiums und damit keine Lehrveranstaltung einer wissenschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)