Praxisvertretung

  1. Gleiches gilt im Grundsatz auch für Selbständige. Ihr Schaden wird durch Bezahlung einer Ersatzkraft restituiert (z. B. Praxisvertretung), so daß der betreffende Zeitraum als Freizeit zur Verfügung steht (19). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)