Preisänderung
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Eine Preisänderung muss per Gesetz vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.02.2004)
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Als Grund für die Preisänderung verweist die Telekom auf eine Missbrauchsverfügung der EU.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.07.2003)
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