Preselection-Sperre

  1. Ohne den Erlass der vorläufigen Anordnung könne die Telekom weitere Geräte mit Call-by-Call- und Preselection-Sperre in den Markt bringen könnte, mit der Folge, dass Käufer dieser Geräte auf ungewisse die Angebote anderer Anbieter nicht nutzen könnten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2004)