Privateinkünfte
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Um verfassungswidrige Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sei auch der Spitzensteuersatz für Privateinkünfte ausreichend zu reduzieren.
( Quelle: )
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Kinderärzte, oft am untersten Ende des Spektrums, erreichen nicht einmal 50000 Euro Privateinkünfte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.06.2002)
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