Der Tübinger Verfassungsrechtler Günter Püttner sieht im Privatfinanzierungsmodell des Bundes einen Verstoß gegen die Verfassung und das Haushaltsrecht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Beim Privatfinanzierungsmodell erscheint die Kreditaufnahme dagegen unter der Rubrik 'Investitionen', und nur der Schuldendienst, also Zins und Tilgung, wird Jahr für Jahr auf der Sollseite gebucht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)