Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine für Hausrat-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen bereits getroffene Rechtssprechung auch auf Gebäudeversicherungen erstreckt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Da Privathaftpflichtversicherungen für die Schäden nicht aufkommen, ist eine Tierhaftpflicht in der Tat dringend zu empfehlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 19.04.2004)